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Axel Meckelmann
Hochstr. 5
33818 Leopoldshöhe


Tel.: +49 (0) 52 08 - 95 88 96

Fax: +49 (0) 52 08 - 95 88 28



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AXEL MECKELMANN

RECHTSANWALT & MEDIATOR

Ehe- & Familienrecht

Gerne gebe ich Ihnen fachkundigen Rat auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts mit den Schwerpunkten:


Scheidungsrecht: Scheidung bzw. Trennung und ihre Folgen

Unterhaltsrecht: Unterhalt in Form von Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, neues Unterhaltsrecht, Elternunterhalt, Berechnung der Unterhaltszahlung, etc.



Versorgungsausgleich der Ehegatten

Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung

Umgangs- und Sorgerecht für Ihre Kinder

Ehevertrag

Vorsorgevollmacht (Generalvollmacht)

Patientenverfügung (Patiententestament)

Betreuungsverfügung

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Erbrecht

Auseinandersetzungen um die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs

Die Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnissen

Fragen zur Erbengemeinschaft

Formulierung von Testamenten

Beratung bei angeordneter Testamentsvollstreckung

Prüfung der Wirksamkeit und Anfechtung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen von Todes wegen.

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Verkehrsrecht

Ein Verkehrsunfall ist ein einschneidendes, teures und oft auch schmerzhaftes Erlebnis.



Außerdem gestaltet sich die Durchsetzung der eigenen Ansprüche, z.B. gegen die gegnerische Versicherung, oft schwierig.

Ich biete Ihnen daher meine Hilfe an bei:


  • der Vertretung der Durchsetzung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall
  • Sollte ein Sachverständiger zur Schadensermittlung beauftragt werden?
  • Wer bezahlt den Anwalt?
  • Ist Schmerzensgeld realisierbar und in welcher Höhe?
  • In welcher Höhe wird Erwerbsschaden (bei Selbständigen) erstattet?
  • Kann ein Mietwagen beansprucht werden und ist dies sinnvoll?
  • Wie berechnet sich der erstattungsfähige Fahrzeugschaden?
  • der gerichtlichen Durchsetzung der berechtigten Ansprüche nach einem Unfall
  • der Beratung und Vertretung nach der Entziehung der Fahrerlaubnis und vorbereitenden Maßnahmen (z.B. MPU - "Idiotentest")
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Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht

Oft ist der Verkehrsunfall nicht mit der Regelung der Sach-oder Personenschäden erledigt.

Häufig erhält der Unfallverursacher Post von der Bußgeldstelle oder gar der Staatsanwaltschaft.

Um nicht bereits in diesem Stadium Fehler zu machen, deren Folgen dann nicht mehr umkehrbar sind, empfehle ich die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, der Ihnen hilft bei


  • der Verteidigung im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren und / oder
  • der Verteidigung in der mündlichen Verhandlung vor Gericht
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Ziviles Baurecht

Bei der Planung und dem Bau eines Hauses oder einer Wohnung kommt es oft zu vielfältigen Problemen zwischen Bauherr und Bauunternehmer / Handwerker. Um die Fertigstellung nicht zu gefährden, müssen die Streitigkeiten schnell gelöst werden.

Daneben werden nach Fertigstellung oft noch Mängel an dem Bauwerk erkannt, deren Beseitigung Anlass zu Streitigkeiten gibt.

Meine Tätigkeit auf dem Gebiet des zivilen Baurechts umfasst daher im Schwerpunkt die Geltendmachung von Ansprüchen aus Bauverträgen oder damit in Zusammenhang stehenden Verträgen, insbesondere die


  • Geltendmachung und Abwehr von Mängelansprüchen
  • Geltendmachung und Abwehr von Werklohnforderungen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei den übrigen Streitigkeiten des zivilen Baurechts
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